Richtlinien zu Plagiarismus
Die Zusammenarbeit bei der Erschaffung von und das Teilen von Wissen wird gefördert und ist oft notwendig. Trotzdem ist es wichtig, zwischen Kooperation und Plagiarismus zu unterscheiden. Plagiarismus ist die Aneignung von Gedanken, Niederschriften, Erfindungen oder Entdeckungen einer anderen Person verbunden mit der (ggf. impliziten) Behauptung, dass es sich um eigene handelt.
Plagiarismus ist ein kontroverses Thema, vor allem wenn im Bereich der Ausbildung Übungs- und Prüfungsaufgaben gestellt und bearbeitet werden. Bei der Bearbeitung einer gestellten Aufgabe dürfen Studierende nur solche Methoden und Arbeitstechniken verwenden, deren Anwendung beim Stellen der Aufgabe als erlaubt vorausgesetzt wurden. Da das Einhalten des methodischen Rahmens in der Verantwortung der Studierenden liegt, müssen die Prüfungsordnung und/oder das Lehrpersonal klar definieren, ob erwartet wird, dass eine Aufgabe in Form einer Gruppen- oder Teamarbeit oder als individuelle Arbeit gelöst wird.
Für Aufgaben zur Leistungsbewertung, die der Lehrstuhl für Programmiersysteme stellt, gibt es folgende vier mögliche Annahmen über die methodische Arbeitsweise, sogenannte Bearbeitungsregeln:
- Lösungen sind das alleinige Arbeitsergebnis eines Studenten.
- Lösungen sind alleinige Arbeitsergebnis einer abgegrenzten und bekannten Gruppe von Studenten, die eine gemeinsame Lösung einreichen.
- Lösungen sind das alleinige Arbeitsergebnis eines Studenten, der grundlegende Fragen zum Verständnis der Aufgabenstellung mit anderen Personen diskutiert hat, aber allein für das eingereichte Arbeitsergebnis verantwortlich ist.
- Lösungen sind das alleinige Arbeitsergebnis eines Studenten, der seine Lösung auf skizzierten Antworten aufbaut, die im Kurs-Material enthalten sind.
Den Studenten wird zusammen mit einer gestellten Aufgabe mitgeteilt, welche der obigen Bearbeitungsregeln gilt. (Auf eine explizite Mitteilung kann verzichtet werden, wenn die geltenden Prüfungsordnungen die Bearbeitungsregeln bereits festsetzt.) Werden außerhalb der Bearbeitungsregeln dritte Personen oder Material dritter Personen zur Lösung der Aufgabe herangezogen, muss dies in der eingereichten Lösung ausdrücklich kenntlich gemacht sein. Die Studenten sind verpflichtet, das Lehrpersonal zu informieren, wenn sie ihre Lösungen zusammen mit anderen erstellen oder von anderen zitieren. Unterlassung ist Plagiarismus.
Falls ein möglicher Fall von Plagiarismus entdeckt wird, werden die betroffenen Personen vom für die Veranstaltung zuständigen Lehrpersonal und einer daran nicht beteiligten Person des Lehrkörpers zu der Angelegenheit befragt. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein Fall von Plagiarismus vorliegt, werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Im Fall betrügerischer Absprache: Das eingereichte Arbeitsergebnis wird vom Lehrpersonal unter Berücksichtigung des Plagiarismus bewertet und in der Note (auch bis zum Nicht-Bestehen) herabgestuft.
- Studenten sollten sich des Umstandes bewusst sein, dass diese Herabstufung zum Nicht-Bestehen der Prüfung führen kann und unter Umständen die Zulassung zu weiteren Prüfungen versagt wird.
- Im Fall des Kopierens des Arbeitsergebnisses eines Dritten im Ganzen oder in Teilen ohne dessen Einverständnis: Das eingereichte Arbeitsergebnis wird mit 0 Punkten und der Note ungenügend bewertet und der Student wird dem Geschäftsführenden Vorstand zur Disziplinierung nach den geltenden Vorschriften gemeldet. Dies kann zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Unautorisiertes Kopieren von Daten ist nur einer der Straftatbestände aus dem EDV-Bereich, die nach geltendem Strafgesetzbuch streng bestraft werden (auch mit mehrjährigen Freiheitsstrafen). Falls ein Student der Auffassung ist, dass seine Arbeit gestohlen wurde, muss er umgehend das Lehrpersonal davon informieren.
Es ist besonders einfach, elektronisch gespeicherte Dateien zu kopieren; aber es ist ebenfalls leicht festzustellen, dass kopiert wurde. Das Institut für Informatik verfügt über Programme, die zur Entdeckung von kopierten Dateien entwickelt wurden.
Häufig anzutreffende Fälle von Plagiarismus sind:
- das Fehlen von Hinweisen auf Quellen oder auf noch nicht veröffentlichtes Material Dritter,
- Kopieren von Material Dritter ohne dieses zu kennzeichnen und dem rechtmäßigen Autor zuzuordnen,
- die Zusammenarbeit mehrerer Studenten an einem Arbeitsergebnis und Einreichung (nahezu) identischer Antworten (es sei denn Gruppenarbeit ist explizit erlaubt worden),
- das Kopieren der Arbeitsergebnisse eines Dritten als Ganzes oder in Teilen (es sei denn Gruppenarbeit ist explizit erlaubt worden).
Werden die Arbeitsergebnisse in Form von Computer-Programmen eingereicht, so ist es wichtig, dass jeder Student die Struktur des Programms selbst entwickelt. Unter der Struktur versteht man Argumente und Zweck von Prozeduren und Funktionen, Datenstrukturen, sowie die Programm-Logik, die ihrerseits durch die Reihenfolge der Anweisungen, bedingten Anweisungen und Schleifen bestimmt ist. Es ist nicht akzeptabel, das Programm einer anderen Person zu kopieren und zur Tarnung des Plagiarismus z.B. lediglich Variablen-Namen zu ersetzen. Es ist üblicherweise ein Fall von Plagiarismus, wenn Programme identische oder nahezu identische Strukturen aufweisen bzw. wenn problemfremde Programmstrukturen nur aus Gründen der Tarnung eingeführt wurden.
Studenten wird geraten, sich über die speziellen Bearbeitungsregeln jeder einzelnen Veranstaltung zu informieren, da sich die Richtlinien unterscheiden können.